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Allgemeinen Geschäftsbedingungen und praktische Infos

Artikel 1. Definition
- Mit Infomaniak meinen wir den Dienstleistungsanbieter, d.h. Infomaniak Entertainment SA,
- Unter Veranstalter verstehen wir die Person, die die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Ticketing-Produkts abonniert hat, oder den Kontoinhaber. Der Partner für diesen Kauf ist FREETHEBEES.
- Unter Käufer verstehen wir eine Person oder einen Kunden, der eine oder mehrere Ticketbestellungen auf der Website des FREETHEBEES-Veranstalters (integriertes Ticketing, URL, API) vornimmt,
- Periode ist das Intervall zwischen dem Beginn und dem Ende einer Veranstaltung oder Saison,
- Ein Ereignis ist definiert als jedes spezifische Datum eines Ereignisses, das in einer Periode enthalten ist,
- Ein Sitzplan ist definiert als ein oder mehrere verfügbare Bereiche, aus denen der Veranstaltungsort besteht.

Artikel 2. Die Verpflichtungen von Infomaniak
Infomaniak Entertainment SA verpflichtet sich, FREETHEBEES einen Internet-Ticketing-Service zur Verfügung zu stellen, der rund um die Uhr verfügbar und in Betrieb ist.



2.1 Funktionsprinzip des Kartenverkaufsdienstes auf der "Käufer"-Seite
Der Prozess der Bestellung und des Kaufs von Eintrittskarten erfolgt online über die FREETHEBEES-Website.
Der Käufer kann die Daten der Veranstaltungen einsehen, Tickets, Abonnements (oder "Pässe") auswählen und die Rechnung online per Kreditkarte Eurocard/Mastercard oder VISA (CH / Euro) oder Postcard (CH) bezahlen.
Sobald die Zahlung akzeptiert wurde, erhält der Käufer seine Tickets per E-Mail und druckt sie mit seinen eigenen Mitteln aus. Diese Tickets werden "print@home"-Tickets genannt. Er kann auch eine mobile Version der Tickets per E-Mail erhalten. Dieses Verfahren ist für den Kauf einer Online-Konferenzkarte nicht erforderlich.



2.2 Funktionsprinzip der "Freesie-Organisator"-Schnittstelle
Der FREETHEBEES-Organisator verwaltet einen Zeitplan, indem er Zeiträume, Veranstaltungen und/oder Abonnements definiert.
Er kann einen nummerierten Sitzplan verwenden, der verfügbar ist oder von "Infomaniak" erstellt wurde, und legt für jede nummerierte oder freie Zone unterschiedliche Tarife fest.
Der FREETHEBEES-Veranstalter kann jederzeit über die von Infomaniak in der Verwaltungskonsole zur Verfügung gestellten Tools (Mailing, Newsletter) per SMS oder E-Mail Kontakt zu Personen aufnehmen, die Tickets für zukünftige Veranstaltungen gekauft haben.
Es kann auch alle E-Mail-Adressen seiner Kunden exportieren oder das Mailing oder den Newsletter verwenden, um sie über den bevorstehenden Terminplan auf dem Laufenden zu halten oder ihnen in letzter Minute Informationen zu senden.
Die Kundendatei(en) jedes im Infomaniak-Ticketing-System registrierten Käufers sind ausschließliches Eigentum des FREETHEBEES-Veranstalters. Infomaniak darf sie unter keinen Umständen verwenden oder an Dritte weitergeben.
Es ist möglich, nur bestimmte Empfänger nach bestimmten Kriterien auszuwählen:
- Abonnenten der Mailing-Liste,
- die im System registriert sind, aber keine Fahrkarte(n) gekauft haben,
- der eine Eintrittskarte für eine bestimmte Veranstaltung gekauft hat,
Vollständige Statistiken und Berichte stehen dem FREETHEBEES Veranstalter in Echtzeit zur Verfügung, sei es für den Online-Ticketverkauf oder für den Verkauf und die Einladungen des FREETHEBEES Veranstalters oder der Verkaufsstelle eines FREETHEBEES Veranstalters.



2.3 Fahrkarten
Das Aussehen des Tickets, das auf dem Drucker des Käufers ausgedruckt wird (print@home), kann vom FREETHEBEES-Organisator angepasst werden.
Wenn der FREETHEBEES-Organisator sie nicht personalisieren möchte, werden eine Standardanzeige und die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Infomaniak verwendet.



Für den Fall, dass der FREETHEBEES-Veranstalter beschließt, seine eigenen Geschäftsbedingungen zu erstellen, müssen diese zuvor per E-Mail versandt und von Infomaniak validiert werden.
Eine weitere Personalisierungsschnittstelle bietet die Möglichkeit, das Erscheinungsbild bestimmter Tickets zu verändern, um z.B. den Preis von Tickets, die Mitarbeitern oder Sponsoren angeboten werden, auszublenden. Die Ticket-Personalisierung erfolgt direkt über die Verwaltungskonsole des FREETHEBEES Organisator.

2.4 Zugangskontrolle
Die Zugriffskontrolle kann in 3 verschiedenen Betriebsarten durchgeführt werden.

1. Infomaniak vermietet beim FREETHEBEES-Veranstalter die Geräte zur Kontrolle und Entwertung der vom Kartenverkaufsdienst generierten Tickets
2. Der Organisator FREETHEBEES nutzt seine Ausrüstung und lädt die E-Tickets iOS und Android-Anwendung herunter.
3. Der Speditionsveranstalter druckt die Liste der zu überprüfenden Tickets aus und überprüft die Ticketinhaber anhand dieser Liste.
Es liegt in der Verantwortung des Freibord-Organisators, die folgenden Punkte während der Kontrolle einer Veranstaltung sicherzustellen:
- Stellen Sie sicher, dass das Personal in der Fahrkartenkontrolle geschult ist und zum Zeitpunkt des Öffnens der Türen anwesend ist,
- Vergewissern Sie sich, dass Sie über ausreichende Kontrollgeräte verfügen und dass diese 12 Stunden vor dem Gebrauch aufgeladen werden,
- Stellen Sie sicher, dass Sie mindestens 30 Minuten vor der Veranstaltung über eine funktionierende WiFi-Verbindung verfügen und laden Sie die an den einzelnen Vorführmaschinen verkauften Eintrittskarten herunter.
Für den Fall eines Last-Minute-Problems hat Infomaniak einen "Notfall-Modus" implementiert, der es Ihnen erlaubt, eine Veranstaltung ohne WiFi und ohne vorheriges Herunterladen der auf den Kontrollgeräten verkauften Tickets zu steuern, sowie einen "Offline-Modus".
Infomaniak kann nur dann für ein Problem der Ereignissteuerung verantwortlich gemacht werden, wenn eine Fehlfunktion in der Software die Steuerung eines Ereignisses auf die Betriebsmodi beeinflusst hat.



Artikel 3. Funktionsprinzip zwischen Infomaniak und dem Organisator FREETHEBEES
Die Kommission von Infomaniak wird nur von den über das Kreditkarten- oder Postkartensystem von Infomaniak eingelösten Tickets abgezogen. Sie wird definiert, sobald der Ticketingservice verfügbar ist. Die Standardkommission beträgt 2,5% + 0,89 CHF für Kreditkarten und 0,20 CHF für andere Zahlungsmethoden.
Infomaniak überweist FREETHEBEES den vollen Betrag, den die Käufer per Kreditkarte oder Postcard an Infomaniak gezahlt haben, abzüglich der Provisionen für die anderen Zahlungsmethoden.
Dem FREETHEBEES-Veranstalter übergebene Lieferungen werden zusätzlich zu den Konten in Rechnung gestellt oder von diesen abgezogen (PVC-Karten, Farbwalzen, Abzeichen, Mieten usw...). Die Auszahlung der Einnahmen abzüglich Provisionen und anderer Gebühren erfolgt monatlich zu Beginn eines jeden Monats auf die im Vormonat eingezogenen Beträge.
Die vom FREETHEBEES-Organisator über die Verwaltungskonsole generierten und eingelösten Tickets werden von ihm allein verwaltet:
- gekaufte / bezahlte Tickets, die am "Schalter" (Web oder Handy) eingelöst werden
- kostenlose" Eintrittskarten

Auf Anfrage und jederzeit kann der FREETHEBEES-Veranstalter eine Vorauszahlung seines Vermögens bis zur Höhe des Betrags erhalten, den Infomaniak dem FREETHEBEES-Veranstalter abzüglich der Nettokommission oder anderer Kosten schuldet. Der Betrag dieser Vorauszahlung wird von der monatlichen Zahlung abgezogen. Der Zahlungsauftrag wird innerhalb von 48 bis spätestens 72 Arbeitsstunden von Infomaniak via E-Banking erteilt. Dieser Antrag kann direkt über den Ticketingservice gestellt werden.


Unter keinen Umständen wird Infomaniak dem Käufer eines Tickets eine direkte Rückerstattung gewähren. Es liegt in der Verantwortung des FREETHEBEES-Organisators, Vereinbarungen mit dem Käufer zu treffen, um im Falle eines Problems oder einer besonderen Anfrage des Käufers, die nicht in die Zuständigkeit von Infomaniak fällt, eine Lösung zu finden.
Falls ein Käufer einer Eintrittskarte(n) bei seiner Bank Einspruch erhebt (ein Kauf per Kreditkarte kann innerhalb von 3 Monaten angefochten werden) und diese Summe dem Käufer von der Kreditkartenorganisation gutgeschrieben wurde, stellt Infomaniak dem FREETHEBEES-Veranstalter alle strittigen Beträge in Rechnung und teilt ihm alle Elemente mit, die es ihm ermöglichen, den Käufer der Eintrittskarte(n) zu identifizieren und alle Informationen über die Verwendung dieser Eintrittskarte(n) zu erhalten. Es obliegt dem FREETHEBEES-Veranstalter, sich mit dem/den Ticketkäufer(n) in Verbindung zu setzen oder Ansprüche gegen sie geltend zu machen, um die eingezogenen Beträge zurückzuerhalten.
Infomaniak bietet permanent und in Echtzeit die vollständige Rückverfolgbarkeit jeder Transaktion, die vollständigen Angaben zu jedem Käufer sowie die Details und die Rückverfolgbarkeit jedes generierten Tickets.
Wenn eine Veranstaltung auf der Website des Veranstalters FREETHEBEES zum Verkauf angeboten wird, impliziert dies, dass Infomaniak :
Stellt dem FREETHEBEES-Veranstalter alle Informationen über den Verkauf seiner Veranstaltung zur Verfügung (Verkaufsdetails, Rechnungen usw.),
Ist nicht verantwortlich für Werbung und Vorverkäufe und kann die Verkaufsergebnisse der Veranstaltung (Zeitraum, Veranstaltung(en)) nicht beeinflussen,
Kann keine Mindestzahl an verkauften Tickets garantieren,
Kann nicht für Programmänderungen oder Stornierungen verantwortlich gemacht werden,



Artikel 4. Verpflichtungen der FREETHEBEES
FREETHEBEES können das Ticketing-Produkt innerhalb oder außerhalb ihres Kerngeschäfts nutzen.
FREETHEBEES verpflichtet sich, das Verfahren zur Einrichtung der Fahrkartenkontrolle zu befolgen.
Infomaniak erlaubt FREETHEBEES die Veröffentlichung von Videos für alle Veranstaltungen, die FREETHEBEES von der Kasse aus verwaltet. Infomaniak ist für den Verlust von Daten, aber in keinem Fall für die Veröffentlichung des Inhalts der Videos verantwortlich. FREETHEBEES gewährleistet die Rechtmäßigkeit und Konformität der Regeln und Inhalte, die für jede mit dem Ticketing-Tool zum Verkauf angebotene Veranstaltung veröffentlicht werden.

Artikel 5. Dauer und Annullierung
Standardmäßig ist die Dauer der Nutzung unseres Produkts unbegrenzt.
Für den Fall, dass sich der FREETHEBEES-Organisator und Infomaniak in einem beigefügten Vertrag über die Bedingungen für die Dauer und Beendigung der Nutzung dieses Produkts geeinigt haben, können die Standardkündigungen dieses Artikels nicht angewendet werden.



Artikel 6. Annullierungsversicherung
Infomaniak hat einen Vertrag mit Allianz Assurances for Buyers abgeschlossen. Der Organisator FREETHEBEES wird von der gesamten Verwaltung entlastet. Sollte der Käufer nicht in der Lage sein, die Veranstaltung zu besuchen, kann er sich an die Unterstützung der Allianz Versicherungen wenden, um eine teilweise oder vollständige Rückerstattung seiner Tickets gemäß den AGB zu erhalten, die er bei der Bestellung akzeptiert hat. Die Höhe der Versicherung wird zwischen Infomaniak und den Allianz Versicherungen zu CHF 3.00 pro Ticket frei vereinbart.
Telefon: 044 283 32 22
E-Mail: info@allianz.com



Artikel 7. Höhere Gewalt
Im Falle von höherer Gewalt, die in der Regel von der Rechtsprechung anerkannt wird, ist die Partei, die nicht in der Lage sein wird, ihren Verpflichtungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzukommen, verpflichtet, die andere Partei per Einschreiben zu informieren, sobald sie davon Kenntnis erhält.
Dies bindet die andere Partei in keiner Weise an die Annahme oder Anfechtung der Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Fall höherer Gewalt. Im Falle höherer Gewalt kann der Veranstalter FREETHEBEES diese Bedingungen jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Leistungsbedingungen
Die technische Hilfe von Infomaniak beschränkt sich auf die Verpflichtungen im Zusammenhang mit


Allgemeine Nutzungsbedingungen und deren Einhaltung.
Für die Statistik sind ausnahmslos die von Infomaniak veröffentlichten Zahlen massgebend. Sie können jederzeit auf einer von Infomaniak zur Verfügung gestellten sicheren Website eingesehen werden.
FREETHEBEES übernimmt die volle Verantwortung für alle Schäden, die durch seinen Fehler in der ihm zur Verfügung gestellten sicheren Verwaltungskonsole verursacht werden können.
Infomaniak verpflichtet sich, den bestmöglichen Service zu bieten, kann aber nicht für technische Probleme verantwortlich gemacht werden, die sich seiner Kontrolle entziehen. Unter keinen Umständen kann der FREETHEBEES-Organisator Schadenersatz oder Entschädigung aufgrund von technischen Problemen irgendwelcher Art fordern.
Infomaniak behält sich das Recht vor, diesen Vertrag abzulehnen oder zu kündigen, wenn er ohne Begründung für die Verbreitung von Seiten oder Informationen verwendet wird, die gegen die guten Sitten oder gegen die von letzteren angestrebte Verhaltensweise verstossen. Sollten andererseits die Seiten oder Informationen, die über die fragliche Linie verbreitet werden, Hinweise, Bemerkungen oder Elemente enthalten, die gegen geltendes oder künftiges Recht verstoßen, wäre der Veranstalter FREETHEBEES allein und ausschließlich vor Gericht verantwortlich.
Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Freethhebes-Organisator, Infomaniak alle Auslagen oder andere Ausgaben ohne Ausschluss zu erstatten, falls Infomaniak durch Verschulden der von Infomaniak für den Freethhebes-Organisator erbrachten Dienstleistungen als Komplize der illegalen Handlungen des Freethhebes-Organisators anerkannt werden sollte.
Jede Entscheidung oder jedes Element im Zusammenhang mit der kommerziellen Zusammenarbeit zwischen Infomaniak und dem Veranstalter FREETHEBEES, die nach der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags getroffen wird, muss von jeder der Parteien mitgeteilt und genehmigt und dem vorliegenden Vertrag als Anhang beigefügt werden.
Keine der beiden genannten Parteien darf während der gesamten Dauer der Zusammenarbeit im Namen der anderen Partei handeln, wobei sich jede der beiden Parteien das Recht vorbehält, vor der Veröffentlichung die Produktion aller Medien, die die Worte "Infomaniak Entertainment SA" und "der Veranstalter FREETHEBEES" sowie ihre jeweiligen Logos verwenden, sowohl in Bezug auf den redaktionellen Inhalt als auch auf die Einhaltung der jeweiligen grafischen Charta zu überprüfen.
Beide Parteien verpflichten sich, die Gebote hinsichtlich der Fristen gegenseitig zu respektieren, um die ordnungsgemäße Verwaltung des Inhalts von Publikationen und die Organisation von Veranstaltungen zu gewährleisten.
Im Falle der Nichteinhaltung der Verpflichtungen oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ausführungsmodalitäten, auf die in diesem Dokument und Anhang(en) Bezug genommen wird, kann eine Partei die andere Partei, die in Verzug ist, über eine förmliche Mahnung benachrichtigen, mit der Verpflichtung, den Verzug innerhalb einer Frist von einem Monat zu beheben. Hat die vertragsbrüchige Partei nach Ablauf dieser einmonatigen Frist eine Vertragsverletzung nicht beseitigt, kann die andere Partei den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen.
Das anwendbare Recht ist das schweizerische öffentliche Recht. Jede Streitigkeit im Zusammenhang mit diesem Abkommen, seinem Abschluss, seiner Erfüllung oder seiner Beendigung unterliegt schweizerischem Recht, Gerichtsstand ist Genf, vorbehaltlich der Anrufung des Bundesgerichts in Lausanne.

 
 

 

 

Code "Array"

Wenn Sie bei Ihrer Reservierung im Ticketverkauf oder vom Veranstalter einen "Array"-Code erhalten haben, fügen Sie diesen hier ein.

Ihr Code befindet sich neben dem Barcode der PVC-Karte oder in Ihrer E-Mail zur Zahlungsbestätigung oder wurde Ihnen vom Veranstalter übergeben.

Damit können Sie Ihre(n) Platz/Plätze reservieren und kommenden in den Genuss der entsprechenden Vorteile.

Die Eintrittskarten, die diesem Code zugeordnet sind, geben Zugang zu der/der Veranstaltung(en)

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Annullierungskostenversicherung

Können Sie wegen eines unvorhergesehenen Ereignisses nicht an der Veranstaltung teilnehmen? Wenn Sie beim Ticketkauf eine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben, wird der Preis der Eintrittskarte in folgenden Fällen erstattet:

Versicherte Ereignisse

Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft

  1. Schwere Erkrankung, schwere Unfallfolgen, Schwangerschaftskomplikationen oder Tod einer der folgenden Personen, sofern das betreffende Ereignis nach dem Zeitpunkt der Reservierung eingetreten ist:
    – der versicherten Person
    – einer nahestehenden Person, welche die gleiche Veranstaltung gebucht hat und diese annulliert
    – einer nahestehenden Person, welche die Veranstaltung nicht besucht.
    Haben mehrere versicherte Personen die gleiche Veranstaltung gebucht, kann diese von maximal sechs Personen annulliert werden.
  2. Bei psychischen Leiden besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn
    – ein Psychiater die Arbeitsunfähigkeit belegt und
    – die Arbeitsunfähigkeit durch Beibringen einer Abwesenheitsbestätigung des Arbeitgebers belegt wird.
  3. Bei chronischer Erkrankung besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Teilnahme an der Veranstaltung wegen einer ärztlich attestierten, unerwarteten, akuten Verschlimmerung annulliert werden muss. Voraussetzung ist, dass der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Kaufs der Eintrittskarte stabil war.
  4. Bei Schwangerschaft besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn diese nach dem Kauf der Eintrittskarte eingetreten ist und das Datum der Veranstaltung über der 24. Schwangerschaftswoche liegt oder wenn die Schwangerschaft nach dem Kauf der Eintrittskarte eingetreten ist und die Veranstaltung ein Risiko für das ungeborene Kind darstellt.

Verspätung und Ausfall des Transportmittels auf der Anreise

Wenn die Teilnahme wegen der Verspätung oder des Ausfalls des für die Anreise zur Veranstaltung verwendeten öffentlichen Transportmittels verunmöglicht wird.

Ausfall des Fahrzeugs auf der Anreise

Wenn während der Anreise zur Veranstaltung das verwendete Privatfahrzeug oder Taxi durch einen Unfall oder eine Panne fahruntüchtig wird. Schlüssel- und Benzinpannen sind nicht versichert.

Verschiebung der Veranstaltung durch den Veranstalter

  1. Wenn eine Veranstaltung oder ein Veranstaltungsort verschoben wird und die Eintrittskarte für das Verschiebungsdatum respektive den neuen Veranstaltungsort gilt und die versicherte Person aufgrund eines versicherten Ereignisses die verschobene Veranstaltung nicht besuchen kann.
  2. In Ergänzung zu den versicherten Ereignissen gemäss den vorhergehenden Absätzen gelten für diesen Absatz die folgenden versicherten Ereignisse, sofern diese zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Verschiebung bereits bekannt waren:
    – Behördliche Vorladung: Wenn die versicherte Person eine Vorladung als Zeuge oder Geschworener vor Gericht erhält. Der Gerichtstermin muss den Besuch der Veranstaltung verhindern.
    – Militär- und Zivilschutz: Wenn die versicherte Person die Veranstaltung aufgrund der Absolvierung des Militär- oder Zivilschutzes nicht besuchen kann.
    – Ferien: Wenn die versicherte Person die Veranstaltung aufgrund von bereits gebuchten Ferien nicht besuchen kann.
    – Geschäftlicher Anlass: Wenn die versicherte Person die Veranstaltung aufgrund eines geplanten geschäftlichen Anlasses nicht besuchen kann.
    – Hochzeit: Wenn die versicherte Person die Veranstaltung aufgrund einer Einladung zu einem Hochzeitanlass nicht besuchen kann.

Siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Annullierungskostenversicherung von Allianz Global Assistance kostet CHF 2.50 (nonrefundable) pro Eintrittskarte und gilt für alle Veranstaltungen in der Schweiz.
Die maximale Versicherungssumme beträgt CHF 500.-.

Kundendienst - Allianz Global Service
Phone: 044 283 32 22
E-Mail: < info.ch@allianz.com>

Zahlung mit Twint Twint

CHF 87.50
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