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Allgemeinen Geschäftsbedingungen und praktische Infos

Artikel 1. Begriffsbestimmungen

• Mit Infomaniak wird der Dienstleister bezeichnet, d.h. Infomaniak Entertainment SA.

• Als Veranstalter wird die Person bezeichnet, welche die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Ticketverkaufs-Produkts unterzeichnet hat, bzw. der Kontoinhaber.

• Als Käufer wird eine Person oder ein Kunde bezeichnet, die/der mindestens einmal Tickets auf der Website des Veranstalters (integrierter Ticketverkauf, URL, API) bestellt.

• Unter Zeitraum ist die Zeitspanne zwischen dem Beginn und dem Ende einer Veranstaltung oder einer Saison zu verstehen.

• Unter Veranstaltung versteht man das genaue Datum einer beliebigen Veranstaltung innerhalb eines Zeitraums.

• Unter Saalplan versteht man einen oder mehrere verfügbare Bereiche, aus denen sich der Veranstaltungsort zusammensetzt.



Artikel 2. Pflichten von Infomaniak

Infomaniak Entertainment SA verpflichtet sich, dem Veranstalter einen rund um die Uhr verfügbaren Online-Ticketverkaufsdienst bereitzustellen.

2.1 Funktionsweise des Ticketverkaufs für den «Käufer»
Bestellung und Kauf der Tickets erfolgen online über die Website des Veranstalters. Der Käufer kann die Daten der Veranstaltungen einsehen, Tickets und Abonnements (bzw. einen «Pass») auswählen und die Rechnung online per Kreditkarte (Eurocard/Mastercard oder VISA (CH/Euro) oder Postcard (CH)) zahlen oder kostenlose Online-Tickets reservieren, falls der Veranstalter Karten zu 0,- CHF/Euro anbietet.
Die Auswahl einer anderen Währung (z.B. Euro) liegt im Ermessen des Veranstalters und kann von ihm selbst aktiviert werden.

Sobald die Zahlung angenommen wurde, erhält der Käufer seine Tickets per E-Mail und druckt sie mit eigenen Mitteln aus. Diese Tickets werden als «print@home»-Tickets bezeichnet. Er kann auch ein Mobilticket per E-Mail erhalten. Bei einem Abonnement («Pass») kann der Veranstalter dem Käufer anbieten, die Tickets vor Ort abzuholen oder sie sich in Form einer PVC-Karte per Post zusenden zu lassen. Das Ticketverkaufssystem, verbreitet auch als «Shop» oder «Boutique» bezeichnet, kann an das Design der Website des Veranstalters angepasst werden. Diese Personalisierung, wie beispielsweise die Erstellung und Änderung von Ticket-Templates, kann von diesem selbst oder auf Wunsch gegen Zahlung einer Pauschale entsprechend den Allgemeinen Tarifbedingungen von Infomaniak vorgenommen werden.

2.2 Funktionsweise der «Veranstalter»-Schnittstelle

Der Veranstalter verwaltet ein Programm, indem er Zeiträume, Veranstaltungen und/oder Abonnements festlegt. Er kann einen verfügbaren oder von «Infomaniak» erstellten nummerierten Saalplan verwenden und verschiedene Preise für jeden nummerierten oder freien Bereich festlegen.

Es kann sich um einen eigenen Saalplan des Veranstalters oder einen gemeinsam mit anderen benutzten Plan handeln, je nach der Konfiguration und der Vorlage der von ihm gewählten Tarifzone(n).

Der Veranstalter verfügt über einen «Schalter», wo man Tickets bestellen kann (z.B. bei Käufen per Telefon oder vor Ort – s. Artikel 3). Diese Tickets können direkt vom Käufer ausgedruckt oder ihm per E-Mail zugesandt werden. In diesem Bereich lassen sich auch «Freikarten» oder «Einladungen» erstellen, die bei der Rechnungstellung zwischen Infomaniak und dem Veranstalter nicht berücksichtigt werden. Der Veranstalter kann Sonderangebotscodes zu individuellen Sätzen nach unterschiedlichen Kriterien erstellen (bzw. personalisieren), die den Empfängern Rabatte auf den Normalpreis der Tickets gewähren.
Der Veranstalter kann Ticketkäufer jederzeit entweder per SMS oder E-Mail mittels von Infomaniak auf der Verwaltungskonsole bereitgestellter Tools (Mailing, Newsletter) über künftige Veranstaltungen informieren.

Er kann zudem sämtliche E-Mail-Adressen seiner Kunden exportieren oder die Mailing- oder Newsletter-Funktion zur Information der Kunden über sein künftiges Programm oder zum Versand von aktuellen Informationen nutzen. Die Kundendatei(en) jedes im Online-Ticketverkaufssystem von Infomaniak registrierten Käufers ist (sind) ausschliessliches Eigentum des Veranstalters. Infomaniak darf diese in keinem Fall nutzen oder an Dritte weitergeben. Es ist möglich, nur bestimmte Empfänger nach spezifischen Kriterien auszuwählen:

• in die Mailingliste eingetragene Empfänger

• im System registrierte Empfänger, die jedoch noch kein(e) Ticket(s) gekauft haben

• Empfänger, die ein Ticket für eine bestimmte Veranstaltung gekauft haben

Es sind vollständige Statistiken und Berichte in Echtzeit für den Veranstalter verfügbar, und zwar sowohl über die Online-Ticketverkäufe als auch über die vom Veranstalter oder seine Verkaufsstellen getätigten Verkäufe und Einladungen. 2.3 Ticket Das Aussehen des auf dem Drucker des Käufers ausgedruckten Tickets (print@home) kann vom Veranstalter personalisiert werden. Wenn der Veranstalter keine persönliche Gestaltung wünscht, kommen eine Standard-Anzeige und die Standard-Geschäftsbedingungen von Infomaniak zur Anwendung. Falls der Veranstalter eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen möchte, müssen diese zunächst per E-Mail an Infomaniak geschickt und von Infomaniak genehmigt werden. Eine weitere Personalisierungsschnittstelle bietet die Möglichkeit, das Aussehen gewisser Tickets zu ändern, indem z.B. auf Tickets, die für Mitarbeiter oder Sponsoren bestimmt sind, der Preis ausgeblendet wird. Das Ticket kann direkt von der Verwaltungskonsole des Veranstalters aus personalisiert werden.

Der Veranstalter verfügt über drei weitere Ticketformate, die bei Infomaniak bestellt und beim Online-Ticketverkaufsdienst personalisiert werden können:

  • Vordrucke (3 Tickets pro DIN-A4-Blatt, vorgeschnitten)
  • Tickets auf Thermopapier, Typ «Show»
  • Tickets auf Thermopapier, Typ «Kino»

2.4 Zutrittskontrolle Für die Zutrittskontrolle gibt es drei verschiedene Verfahren.

 

1. Infomaniak vermietet dem Veranstalter die Hardware zur Kontrolle und Bestätigung der vom Ticketverkaufsservice erstellten Tickets

2. Der Veranstalter verwendet eigene Hardware und lädt die E-Tickets-App (iOS und Android) herunter

3. Der Veranstalter druckt die Liste der zu kontrollierenden Tickets aus und kontrolliert die Ticketinhaber anhand dieser Liste

Dem Veranstalter obliegt es, bei der Kontrolle einer Veranstaltung folgende Punkte sicherzustellen:

 

• In der Ticketkontrolle geschultes Personal, das zur Einlasszeit bereitsteht

• Kontrollgeräte in ausreichender Anzahl, die 12 Stunden vor Gebrauch aufgeladen wurden

• Eine funktionierende WiFi-Verbindung, die spätestens 30 Minuten vor Veranstaltung verfügbar ist, sowie das Herunterladen der verkauften Tickets auf jedes Kontrollgerät

 

Falls kurzfristig Probleme auftreten, hat Infomaniak für die Verfahren einen «Hilfsmodus» installiert, der die Zutrittskontrolle bei einer Veranstaltung ohne WiFi-Verbindung und vorheriges Herunterladen der verkauften Tickets auf die Kontrollgeräte ermöglicht, sowie einen «Offline-Modus». Infomaniak kann nur dann für ein Problem bei der Zutrittskontrolle einer Veranstaltung haftbar gemacht werden, wenn die Verfahren für die Zutrittskontrolle bei einer Veranstaltung durch eine Fehlfunktion der Software gestört wurden.

Artikel 3. Funktionsweise des Geschäftsverkehrs zwischen Infomaniak und dem Veranstalter

Die Provision für Infomaniak wird nur von den über die Kreditkarten- oder Postcard-Systeme von Infomaniak gezahlten Ticketpreisen abgezogen. Sie richtet sich nach der Verfügbarkeit des Ticketverkaufsservice. Die Standardprovision beträgt 2,5% +0,89 CHF für Kreditkarten und 0,20 CHF für andere Zahlungsweisen. Infomaniak zahlt dem Veranstalter den gesamten von den Käufern per Kreditkarte oder Postcard an Infomaniak gezahlten Betrag abzüglich der Provisionen für andere Zahlungsweisen.

Die Leistungen für den Veranstalter werden zusätzlich in Rechnung gestellt oder verrechnet (PVC-Karten, Farbwalzen, Badges, Vermietung usw.). Die Auszahlung der Einnahmen abzüglich Provisionen und sonstiger Gebühren erfolgt monatlich jeweils zum Monatsanfang für die im Vormonat eingenommenen Beträge.
Die vom Veranstalter von der Verwaltungskonsole aus erstellten und in Rechnung gestellten Tickets werden von diesem selbst verwaltet:

• Am (Internet- oder Mobil-) «Schalter» verkaufte und bezahlte Tickets

• «Freikarten»

 

Auf Wunsch kann der Veranstalter jederzeit eine Vorschusszahlung aus seinem Guthaben bis zur Höhe des Betrags erhalten, den Infomaniak dem Veranstalter noch schuldet, abzüglich der Nettoprovision oder sonstigen Gebühren. Der Betrag dieser Vorschusszahlung wird auf die monatliche Auszahlung angerechnet. Der Zahlungsauftrag wird spätestens nach 48 bis 72 Geschäftsstunden von Infomaniak per Online-Banking erteilt. Der diesbezügliche Antrag kann direkt über den Ticketverkaufsdienst gestellt werden.


Infomaniak nimmt in keinem Fall direkte Rückerstattungen an Ticketkäufer vor. Bei allfälligen Problemen oder besonderen Wünschen des Käufers, für die Infomaniak nicht zuständig ist, obliegt es dem Veranstalter, sich mit diesem auf eine Lösung zu einigen.

Falls ein Käufer eines oder mehrerer Tickets bei seiner Bank Widerruf einlegt (ein Kauf per Karte kann innerhalb einer Frist von drei Monaten widerrufen werden) und dieser Betrag dem Käufer vom Kreditkartenunternehmen gutgeschrieben wurde, stellt Infomaniak dem Veranstalter den gesamten zurückgerufenen Betrag in Rechnung und teilt ihm alles mit, was zur Identifikation der Käufer des (der) Tickets und zur Beschaffung aller Informationen über den Gebrauch, der von diesem (diesen) Ticket(s) gemacht wurde, beiträgt. Es obliegt dem Veranstalter, den Ticketkäufer zu kontaktieren oder gegen ihn vorzugehen, um diese Beträge wiederzuerlangen.
Infomaniak bietet eine ständige, umfassende Nachverfolgbarkeit jeder Transaktion, vollständige Angaben zu jedem Käufer sowie detaillierte Angaben zu jedem einzelnen Ticket und dessen Nachverfolgbarkeit an.

Der Kartenverkauf für eine Veranstaltung auf der Website des Veranstalters bedingt, dass Infomaniak:

dem Veranstalter alle Informationen über den Verkauf seiner Veranstaltung zur Verfügung stellt (Einzelheiten zum Verkauf, Rechnungen…)

nicht für Werbung und Vorverkauf zuständig ist und keinen Einfluss auf den Verkaufserfolg der Veranstaltung hat (Zeitraum, Veranstaltung(en))keine Gewähr übernimmt, dass eine Mindestzahl Tickets verkauft wird

in keinem Fall für allfällige Programmänderungen oder Absagen verantwortlich gemacht werden kann

Artikel 4. Abonnements Es ist möglich, Abonnements («Pässe») auf der Website des Veranstalters zu erwerben. Diese Abonnements können auch kostenlos, über den «Schalter» des Veranstalters und in Form einer PVC-Karte nach den geltenden Tarifen von Infomaniak angeboten werden.


Der Pass ermöglicht es den Käufern, von ermässigten Ticketpreisen zu festen Sätzen zu profitieren. Bei der Erstellung eines Abonnements, das per Post verschickt werden soll, ist die Angabe der Postanschrift bei der Registrierung obligatorisch. Im Online-Shop können Portokosten für einzelne Sendungen oder das Abonnement aufgeschlagen werden.


Infomaniak bietet dem Veranstalter ein Tool zur Erstellung und Verwaltung von Abonnements. Hardware zum Druck der PVC-Karten kann zu den jeweils geltenden Tarifen angemietet werden.

Artikel 5. Personal und Akkreditierungen Infomaniak stellt dem Veranstalter ausserdem einen Personalverwaltungsservice nach Sektoren, eingebunden in das Ticketverkaufstool oder nach Aktivierung durch Infomaniak, für die interne Verwaltung der Veranstaltung unter Berücksichtigung der Ehrenamtlichen, Verkaufsstände und Partner, Presseakkreditierungen und anderer VIP-Karten zur Verfügung. Diese Registrierungen können online von der Website aus über ein personalisierbares, vorab vom Veranstalter festgelegtes Anmeldeformular vorgenommen werden. Dieser prüft dann die Vergabe nach Sektoren und die Profile und druckt die personalisierten Zugangsausweise (oder Anstecker) der jeweiligen registrierten Personen mit der ihm zur Verfügung gestellten Hardware und gemäss den Allgemeinen Tarifbedingungen. Die gültigen Mitglieder des Personal-Tools können jederzeit per E-Mail vom Veranstalter einzeln oder gruppen- oder sektorenweise wie auch nach Untersektoren kontaktiert werden.

Artikel 6. Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter kann das Ticketverkaufsprodukt im Rahmen seiner Haupttätigkeit wie auch anderweitig nutzen.
Der Veranstalter verpflichtet sich, das Verfahren zur Einrichtung der Ticketkontrolle einzuhalten. Infomaniak gibt dem Veranstalter die Möglichkeit, vom Ticketverkauf aus Videos für alle von ihm organisierten Veranstaltungen zu veröffentlichen. Infomaniak übernimmt die Verantwortung für Datenverluste, aber keinesfalls für die Inhalte der veröffentlichten Videos. Der Veranstalter hat sich bei jeder über das Ticketverkaufstool angebotenen Veranstaltung über die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften und die veröffentlichten Inhalte zu vergewissern.

Artikel 7. Laufzeit und Kündigung des Vertrags

Grundsätzlich ist die Nutzung unseres Produkts unbefristet.

Falls der Veranstalter und Infomaniak in einem Zusatzvertrag eine Laufzeit und eine Befristung der Nutzung dieses Produkts vereinbart haben, können die in diesem Artikel angegebenen Standardfristen keine Anwendung finden.

Artikel 8. Rücktrittsversicherung

Infomaniak hat mit der Allianz-Versicherung einen Vertrag zugunsten der Käufer geschlossen. Der Veranstalter ist vollständig von der Verwaltung entlastet. Ist der Käufer an der Teilnahme an der Veranstaltung verhindert, kann er mit dem Kundendienst der Allianz-Versicherung Kontakt aufnehmen und gemäss den AGB, die er bei Aufgabe seiner Bestellung akzeptiert hat, eine teilweise oder vollständige Rückerstattung seiner Tickets verlangen. Der Versicherungsbeitrag wurde nach freiem Ermessen von Infomaniak und der Allianz-Versicherung auf 3 CHF pro Ticket festgelegt.

Telefon: 044 283 32 22

E-Mail: info.ch@allianz.com

 

Artikel 9. Höhere Gewalt Bei einem Fall höherer Gewalt, wie er von der Rechtsprechung im Allgemeinen anerkannt wird, ist die Partei, welche ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, gehalten, die andere Partei per Einschreiben zu informieren, sobald sie davon Kenntnis erlangt hat. Dies stellt in keiner Weise eine Verpflichtung der anderen Partei dar, die Behauptungen bezüglich des Falls höherer Gewalt zu akzeptieren bzw. zu bestreiten. In Fällen höherer Gewalt kann der Veranstalter den vorliegenden Vertrag jederzeit fristlos kündigen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Durchführungsbestimmungen Der technische Kundendienst von Infomaniak beschränkt sich auf die Verpflichtungen gemäss den vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen und die Wartung.

Was die Statistiken anbelangt, sind ausschliesslich die von Infomaniak vorgelegten Daten massgebend. Diese sind jederzeit auf einer gesicherten Website, welche von Infomaniak bereitgestellt wird, abrufbar. Der Veranstalter übernimmt die volle Verantwortung für Schäden, die gegebenenfalls durch sein Verschulden an der ihm zur Verfügung gestellten gesicherten Verwaltungskonsole entstehen können.

Infomaniak verpflichtet sich, den bestmöglichen Service zu leisten, kann aber nicht für eventuelle technische Probleme verantwortlich gemacht werden, auf welche das Unternehmen keinen Einfluss besitzt. Der Veranstalter kann in keinem Fall Entschädigung oder Schadenersatz aufgrund von technischen Problemen jedweder Art verlangen. Infomaniak behält sich das Recht vor, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. zu kündigen, wenn in seinem Rahmen Seiten oder Angaben verbreitet werden, die als unvereinbar mit den von Infomaniak angestrebten moralischen oder Verhaltensstandards angesehen werden. Sollten die über die genannte Leitung verbreiteten Seiten oder Informationen darüber hinaus Angaben, Aussagen oder beliebige andere Elemente beinhalten, die gegen derzeitige oder zukünftige Gesetze verstossen, ist allein der Veranstalter gesetzlich haftbar.

Durch seine Unterschrift verpflichtet sich der Veranstalter, Infomaniak alle Auslagen oder sonstigen Kosten ausnahmslos zu ersetzen, wenn Infomaniak aufgrund der für ihn erbrachten Dienstleistungen als mitverantwortlich für dessen gesetzwidrige Handlungen erkannt wird.

Alle Entscheidungen oder Elemente in Zusammenhang mit der geschäftlichen Zusammenarbeit zwischen Infomaniak und dem Veranstalter, die nach Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags anfallen, müssen mitgeteilt, von jeder Vertragspartei genehmigt und dem vorliegenden Vertrag als Anhang beigefügt werden.

Keine der beiden genannten Parteien darf während der gesamten Dauer der Zusammenarbeit im Namen der anderen Partei handeln. Jede Partei hat ein Mitspracherecht bei der Produktion aller Medien vor ihrer Veröffentlichung und kann veranlassen, dass «Infomaniak Entertainment SA» und «der Veranstalter» und ihre jeweiligen Logos sowohl in den redaktionellen Inhalt als auch in die jeweilige grafische Darstellung einbezogen werden.
Die beiden Parteien verpflichten sich gegenseitig, die erforderlichen Fristen einzuhalten, um eine ordnungsgemässe Verwaltung der Inhalte der Veröffentlichungen und der Organisation der Veranstaltungen sicherzustellen.

Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen oder der im vorliegenden Dokument und seinen Anhängen vorgesehenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Durchführungsbestimmungen kann die eine Partei die andere, säumige Partei dazu auffordern, innerhalb einer Frist von einem Monat Abhilfe zu schaffen. Wenn nach Ablauf dieser Frist von einem Monat die säumige Partei die festgestellte Nichterfüllung nicht behoben hat, kann die andere Partei daraufhin den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Der Vertrag unterliegt schweizerischem Recht. Ein jeder Rechtsstreit im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag, seinem Abschluss, seiner Ausführung oder seiner Kündigung unterliegt dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Genf vorbehaltlich einer Klageerhebung beim Bundesgericht in Lausanne.

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Wenn Sie bei Ihrer Reservierung im Ticketverkauf oder vom Veranstalter einen ""-Code erhalten haben, fügen Sie diesen hier ein.

Ihr Code befindet sich neben dem Barcode der PVC-Karte oder in Ihrer E-Mail zur Zahlungsbestätigung oder wurde Ihnen vom Veranstalter übergeben.

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Die Eintrittskarten, die diesem Code zugeordnet sind, geben Zugang zu der/der Veranstaltung(en)

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Annullierungskostenversicherung

Können Sie wegen eines unvorhergesehenen Ereignisses nicht an der Veranstaltung teilnehmen? Wenn Sie beim Ticketkauf eine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben, wird der Preis der Eintrittskarte in folgenden Fällen erstattet:

Versicherte Ereignisse

Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft

  1. Schwere Erkrankung, schwere Unfallfolgen, Schwangerschaftskomplikationen oder Tod einer der folgenden Personen, sofern das betreffende Ereignis nach dem Zeitpunkt der Reservierung eingetreten ist:
    – der versicherten Person
    – einer nahestehenden Person, welche die gleiche Veranstaltung gebucht hat und diese annulliert
    – einer nahestehenden Person, welche die Veranstaltung nicht besucht.
    Haben mehrere versicherte Personen die gleiche Veranstaltung gebucht, kann diese von maximal sechs Personen annulliert werden.
  2. Bei psychischen Leiden besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn
    – ein Psychiater die Arbeitsunfähigkeit belegt und
    – die Arbeitsunfähigkeit durch Beibringen einer Abwesenheitsbestätigung des Arbeitgebers belegt wird.
  3. Bei chronischer Erkrankung besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Teilnahme an der Veranstaltung wegen einer ärztlich attestierten, unerwarteten, akuten Verschlimmerung annulliert werden muss. Voraussetzung ist, dass der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Kaufs der Eintrittskarte stabil war.
  4. Bei Schwangerschaft besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn diese nach dem Kauf der Eintrittskarte eingetreten ist und das Datum der Veranstaltung über der 24. Schwangerschaftswoche liegt oder wenn die Schwangerschaft nach dem Kauf der Eintrittskarte eingetreten ist und die Veranstaltung ein Risiko für das ungeborene Kind darstellt.

Verspätung und Ausfall des Transportmittels auf der Anreise

Wenn die Teilnahme wegen der Verspätung oder des Ausfalls des für die Anreise zur Veranstaltung verwendeten öffentlichen Transportmittels verunmöglicht wird.

Ausfall des Fahrzeugs auf der Anreise

Wenn während der Anreise zur Veranstaltung das verwendete Privatfahrzeug oder Taxi durch einen Unfall oder eine Panne fahruntüchtig wird. Schlüssel- und Benzinpannen sind nicht versichert.

Verschiebung der Veranstaltung durch den Veranstalter

  1. Wenn eine Veranstaltung oder ein Veranstaltungsort verschoben wird und die Eintrittskarte für das Verschiebungsdatum respektive den neuen Veranstaltungsort gilt und die versicherte Person aufgrund eines versicherten Ereignisses die verschobene Veranstaltung nicht besuchen kann.
  2. In Ergänzung zu den versicherten Ereignissen gemäss den vorhergehenden Absätzen gelten für diesen Absatz die folgenden versicherten Ereignisse, sofern diese zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Verschiebung bereits bekannt waren:
    – Behördliche Vorladung: Wenn die versicherte Person eine Vorladung als Zeuge oder Geschworener vor Gericht erhält. Der Gerichtstermin muss den Besuch der Veranstaltung verhindern.
    – Militär- und Zivilschutz: Wenn die versicherte Person die Veranstaltung aufgrund der Absolvierung des Militär- oder Zivilschutzes nicht besuchen kann.
    – Ferien: Wenn die versicherte Person die Veranstaltung aufgrund von bereits gebuchten Ferien nicht besuchen kann.
    – Geschäftlicher Anlass: Wenn die versicherte Person die Veranstaltung aufgrund eines geplanten geschäftlichen Anlasses nicht besuchen kann.
    – Hochzeit: Wenn die versicherte Person die Veranstaltung aufgrund einer Einladung zu einem Hochzeitanlass nicht besuchen kann.

Siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Annullierungskostenversicherung von Allianz Global Assistance kostet CHF 2.50 (nonrefundable) pro Eintrittskarte und gilt für alle Veranstaltungen in der Schweiz.
Die maximale Versicherungssumme beträgt CHF 500.-.

Kundendienst - Allianz Global Service
Phone: 044 283 32 22
E-Mail: < info.ch@allianz.com>

Zahlung mit Twint Twint

CHF 87.50
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